AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für uns erteilte Aufträge und unsere Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn im Einzelfall ein telefonisch erteilter Auftrag nicht schriftlich bestätigt werden sollte.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, unwirksam. Sie gelten nur, wenn wir uns mit diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt haben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungskonditionen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden und mündliche/ fernmündliche Zusagen unserer Vertreter oder Reisenden sowie nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Blockaufträge müssen innerhalb des in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraums eingeteilt und abgenommen werden. Erfolgt eine Einteilung verspätet oder gar nicht, so können wir die Rechte aus § 375 Abs. 2 HGB ausüben.
3. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt mit dem im Auftrag vorgesehenen Zeitpunkt und ist nur annähernd maßgebend. Werden nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags erwünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit deren Bestätigung, bei Unklarheiten erst nach völliger Klärung aller Einzelheiten.
Unsere Liefertermine gelten grundsätzlich ab Tirschenreuth. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Streiks, behördliche Maßnahmen, Katastrophen, Verzögerung von Vorlieferanten oder von anderen Hindernissen, die wir trotz den Umständen entsprechender Sorgfalt nich abwenden konnten, verlängert sich unsere Lieferfrist im angemessenen Umfang.
Bei Terminüberschreitungen muß der Besteller eine angemessene Nachlieferfrist einräumen. Erst wenn diese wiederum ohne Lieferung unsererseits verstrichen ist, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzforderungen beschränken sich auf den unmittelbaren Schaden, außer es handelt sich um eine grob fahrlässsige Vertragsverletzung unsererseits. Teillieferungen sind nur dann nicht zulässig, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Auftragsmenge sowie handelsübliche Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware behalten wir uns vor.
4. Versand
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und auf dem uns am besten und am billigsten erscheinenden Weg, es sei denn, vom Besteller wurde eine bestimmte Versandart gewünscht. Porto, Transportkosten und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Werk auf den Besteller über.
5. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist spätestens am 30. Tag ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Rechnungstage ab ortsübliche Bankzinsen für Kreditgewährung zu berechnen. Sämtliche Preise und Kosten verstehen sich stets zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und Vorauskasse oder
Nachnahme in bar zu verlangen. Soweit Wechsel mit späteren Fälligkeiten laufen, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlung zu verlangen.
Bei Annahme von Wechseln, zu der wir nicht verpflichtet sind, gehen sämtliche Diskont- und andere Spesen zu Lasten des Käufers.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und aller übrigen aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen (Saldenhaftung) und bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind.
Wir sind berechtigt, unter Eigentumgsvorbehalt gelieferte Waren gegen Anrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen oder in einer uns geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Käufers sicherzustellen. Zur Besicherung unserer vorstehend bezeichneten Ansprüche gilt zusätzlich folgende Vereinbarung: Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer gehörenden oder unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt gem § 455 BGB gekauften Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das alleinige Eigentum am Verarbeitungsprodukt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, also unter Ausschluß der Rechtsfolgen des § 950 BGB, gelieferten Gegenstände verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Berechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt gem § 455 BGB geliefert worden sind, tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns
- Im anderen Falle d. h. beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht uns ein der vorstehenden Regelung entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu.
7. Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Wareneingang, unter genauer Begründung, schriftlich angezeigt werden. Wir setzen dabei voraus, daß der Käufer die Ware einer Eingangskontrolle unterzieht.
Für Mängel, die nach Ablauf der Reklamationsfrist festgestellt werden, aber vorher erkannt hätten werden müssen, haften wir nicht.
Beanstandungen berechtigen den Besteller nicht von der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zurückzutreten. Bei berechtigten Reklamationen kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Falls wir uns nicht mit der Minderung einverstanden erklären, kann kostenlose Ersatzlieferung verlangt werden.
Wird die Ware nicht vollständig zur Besichtigung bereitgehalten, erlischt der Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Minderung. Geringfügige Mengenabweichungen bis zu 2% müssen wir uns vorbehalten, da die Ermittlung der Menge unserer Produkte durch moderne Zählwaagen durchgeführt wird.
Eine Garantie für Reinigungs-, Wasch-, Bügelbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen werden, obwohl unsere Produkte diese Eigenschaften in der Regel besitzen. Bei oberflächengefärbter Ware kann keine Garantie für Farbechtheit übernommen werden, selbst wenn diese zaponiert ist.
Für sich aus diesen Punkten und aus Veränderung von chemischen Reaktionen in der Verwendungskette u. U. ergebende Schäden kann keine Gewährleistung oder sonstige Haftung übernommen werden.
8. Schutzrechte
Sofern wir Artikel nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben wurden, zu liefern haben, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr dafür, daß durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller verpflichtet sich, uns von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht wurden, unverzüglich freizustellen.
Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Modelle, Farb- und Materialkombinationen bleiben nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte unser Eigentum. Kopien oder eine Weiterleitung an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Tirschenreuth ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufern und Verkäufern gilt ausschließlich deutsches Recht.